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INVESTITION IN RELEVANZ,
FINANZIERT DURCH DEN STAAT.

BAFA-geförderte Markenberatung für Gründer und KMU | Reg.-Nr. 227180
Das BAFA fördert meine Beratung in Markenstrategie, Positionierung und Sichtbarkeit mit bis zu 50% –

in den neuen Bundesländern bis zu 80% – bei max. 3.500€ Honorar.

BAFA-geförderte Markenberatung
für Gründer und KMU

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert unter bestimmten Voraussetzungen Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen. Als gelistete BAFA-Beraterin berate ich Unternehmen in den Bereichen Markenstrategie, Positionierung, Sichtbarkeit, digitale Präsenz und Content-Strategie.

DIE FAKTEN ZUR FÖRDERUNG

  • In den meisten Bundesländern werden 50% der Beratungskosten direkt bezuschusst.

  • Unternehmen in den neuen Bundesländern (inkl. Lüneburg) erhalten bis zu 80% Zuschuss.

  • Gefördert werden rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe.

  • Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen rechnen die Förderung auf Netto-Basis ab. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen (z.B. Kleinunternehmer nach §19 UStG) wird der Zuschuss seit 15.11.2025 auf den Brutto-Betrag berechnet.

Förderfähige Beratung

für Gründer und KMU

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DER WEG ZU DEINER FÖRDERUNG

  • 50% in NRW, bis 80% in anderen Bundesländern. Max. 2.800€ in NRW, 3.500€ in Ostdeutschland. Gültig nur noch bis 31.12.2026 - danach ist offen ob das Programm weiterläuft.

  • Jedes KMU nach EU-Definition: unter 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio Umsatz, Sitz in Deutschland, mindestens 1 Jahr am Markt oder Gründer mit Regionalgespräch.

BEREIT FÜR

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Prüfung der Förderfähigkeit, Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Der Antrag wird vor Beratungsbeginn gestellt – ich unterstütze dich beim Prozess. Für NRW-Bestandsunternehmen | Beratung im Rahmen der Richtlinie bis 31.12.2026 

Meine Beratungsleistungen sind im Rahmen des BAFA-Förderprogramms „Förderung unternehmerischen Know-hows" förderfähig. KMU erhalten bis zu 50 % der Beratungskosten als Zuschuss — bei einem maximalen Honorar von 3.500 €.

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