Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
Diese AGB gelten für alle Leistungen von soma-co.de, Inhaberin Johanna Mrosk, Dortmund (Anschrift siehe Impressum) („ich“). Meine Vertragspartner heißen im Folgenden „Kunde“.
01 / Geltungsbereich
(1) Meine Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließe ich nicht. (2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei meiner ausdrücklichen Zustimmung in Textform. (3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang.
02 / Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. (2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde mein Angebot in Textform annimmt oder ich eine Buchung in Textform bestätige.
03 / Leistungen
(1) Ich erbringe Leistungen in den Bereichen Markenentwicklung, Werbefilme, Produktfilme, Content, Design und Schulungen. Art und Umfang ergeben sich aus dem gebuchten Paket oder Angebot. (2) Für die Produktion setze ich Werkzeuge der künstlichen Intelligenz (KI) ein. Die Auswahl der Werkzeuge liegt bei mir. (3) Ich schulde die vereinbarte Leistung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere garantiere ich keine bestimmte Zahl an Anfragen, Buchungen, Bewerbungen, Reichweite oder Umsatz. (4) Die Schaltung von Anzeigen und das Werbebudget sind nicht Teil meiner Leistungen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. (5) Der Erfolg veröffentlichter Inhalte, etwa Anfragen oder Buchungen, hängt auch von Faktoren außerhalb meiner Leistung ab, insbesondere vom Profil, Angebot, Preis und der Erreichbarkeit des Kunden. Diese liegen in der Verantwortung des Kunden.
(6) Beispiele, Ergebnisse und Zahlen auf der Website, in Angeboten oder Präsentationen beschreiben einzelne Projekte. Sie sind keine Zusicherung und kein Werbeversprechen für das Projekt des Kunden.
04 / Werbefilme: Einzeln, Serie und Begleitung
(1) Werbefilme können einzeln, als Serie oder in monatlicher Begleitung gebucht werden. Eine Begleitung ist nicht Voraussetzung für eine Buchung. (2) Abrufzeitraum und Projekttermine für Serien werden im Angebot festgelegt und gemeinsam abgestimmt. (3) Begleitungen haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich danach jeweils um einen Monat. Beide Seiten können mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Vertragsmonats in Textform kündigen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit. (4) Nicht abgerufene Filme einer Begleitung können höchstens in den Folgemonat übertragen werden. (5) Posten, Captions, Profilpflege und das Schalten von Anzeigen sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
05 / Produktfilme für Onlineshops
(1) Produktfilme umfassen die im Angebot genannte Anzahl Filme sowie die Freigabe zur Nutzung als Anzeige auf den vereinbarten Plattformen, etwa als Spark Ads im TikTok Shop. (2) Der Händler stellt korrekte Produktinformationen bereit und ist für die Zulässigkeit von Produktaussagen verantwortlich, insbesondere bei Lebensmitteln, Nahrungsergänzung und Kosmetik. (3) Affiliate-Provisionen aus eigenen Veröffentlichungen stehen mir zu und werden nicht verrechnet.
06 / Markenprojekte und Förderung
(1) Markenprojekte umfassen die im Angebot beschriebene Beratung und Umsetzung. (2) Bucht der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach einem Marken-Workshop eine Markenstrategie, rechne ich den Preis des Workshops vollständig an. (3) Eine öffentliche Förderung, etwa durch das BAFA, ist nicht Bestandteil des Vertrags. Für Antrag und Fördervoraussetzungen ist der Kunde verantwortlich. Ich unterstütze auf Wunsch mit den nötigen Unterlagen. (4) Soll eine Beratung gefördert werden, beginne ich erst, wenn die Förderung in Aussicht gestellt wurde. Ich garantiere keine Bewilligung. Die Vergütung ist unabhängig von der Förderung geschuldet.
07 / Schulungen
(1) Schulungen finden remote statt. Inhalt, Dauer, Teilnehmerzahl und Ort ergeben sich aus dem Angebot. (2) Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebestätigung. Diese ist kein staatlich anerkannter Abschluss und kein behördliches Zertifikat. (3) Sagt der Kunde ab, gilt: bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei, bis 7 Tage vorher 50 %, danach 100 % der Vergütung. Ersatzteilnehmende sind jederzeit möglich. Eine Verschiebung bis 14 Tage vorher ist einmal kostenfrei. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und anrechenbare anderweitige Aufträge werden berücksichtigt. (4) Muss ich einen Termin wegen Krankheit oder höherer Gewalt absagen, vereinbaren wir einen Ersatztermin oder ich erstatte bereits gezahlte Beträge. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. (5) Schulungsunterlagen dürfen nur intern im Unternehmen des Kunden genutzt werden. Aufzeichnungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung erlaubt. (6) Für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Schulungsinhalte trifft, insbesondere zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, bleibt der Kunde verantwortlich. Eine Schulung ist keine Rechtsberatung.
08 / Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt benötigte Informationen und Materialien rechtzeitig bereit, z. B. Logo, Farben, Texte, Fotos und Angaben zu seinem Angebot. (2) Der Kunde versichert, dass er die Rechte an gelieferten Materialien besitzt und abgebildete Personen zugestimmt haben. Er stellt mich von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen. (3) Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich Liefertermine entsprechend.
09 / Freigabe und Korrekturen
(1) Vor der Produktion stimme ich Konzept und Skript mit dem Kunden ab. (2) Enthalten sind zwei Korrekturschleifen, sofern das Angebot nichts anderes regelt. Weitere Korrekturen berechne ich nach vorheriger Absprache nach Aufwand. (3) Freigaben erfolgen ausdrücklich. Gesetzliche Regelungen zur Abnahme und Mängelrechte bleiben unberührt. (4) Geschmackliche Abweichungen im Rahmen des freigegebenen Konzepts sind kein Mangel.
10 / Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Bei einmaligen Leistungen, Markenprojekten und Schulungen sind 50 % bei Beauftragung fällig, der Rest nach Lieferung bzw. Durchführung. (3) Begleitungen stelle ich jeweils zu Beginn des Vertragsmonats im Voraus in Rechnung. (4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. (5) Bei Zahlungsverzug kann ich weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten.
11 / Nutzungsrechte
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an gelieferten Filmen, Texten und Designs ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene Werbe- und Kommunikationszwecke. Eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf ist nicht erlaubt. (2) Mit KI erzeugte Inhalte sind nach geltendem Recht nicht immer urheberrechtlich geschützt. Ich kann nicht garantieren, dass Dritte keine ähnlichen Inhalte erstellen. (3) Ich setze nur KI-Werkzeuge ein, deren Bedingungen eine gewerbliche Nutzung der Ergebnisse erlauben. (4) Entwürfe, nicht ausgewählte Varianten und Rohdaten bleiben bei mir. (5) Eine Nutzung von Kundenname, Logo oder Projekt als Referenz erfolgt nur mit entsprechender Erlaubnis.
(6) Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an Konzepten, Ideen, Entwürfen, Filmen, Texten, Designs, Rohmaterial und Projektdateien verbleiben bei soma-co.de. Der Kunde erhält ausschließlich die in Absatz 1 genannten Nutzungsrechte.
(7) Jede Bearbeitung, Umgestaltung, Kürzung, Neuvertonung oder Neukombination der Inhalte, das Entfernen von Kennzeichnungen sowie die Nutzung zum Training von KI-Systemen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von soma-co.de nicht gestattet. Entwürfe, Präsentationen und nicht beauftragte Varianten dürfen nicht genutzt werden.
(8) Bei unberechtigter Nutzung, Weitergabe oder Bearbeitung behält sich soma-co.de ausdrücklich rechtliche Schritte vor, insbesondere Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
12 / KI-Inhalte, Prüfung und Kennzeichnung
(1) Der Kunde weiß, dass Inhalte ganz oder teilweise mit KI erstellt werden. (2) Der Kunde prüft Inhalte vor der Veröffentlichung auf inhaltliche Richtigkeit. In Branchen mit besonderen Werberegeln (z. B. Heilmittelwerbegesetz bei Gesundheit, Kosmetik und Ästhetik) ist der Kunde für die Zulässigkeit seiner Werbeaussagen verantwortlich. (3) Der Kunde kennzeichnet KI-Inhalte, soweit Gesetz oder Plattform es verlangen. Auf Wunsch weise ich ihn auf übliche Kennzeichnungen hin. (4) Eigene gesetzliche Kennzeichnungs-, Prüf- und Leistungspflichten bleiben bestehen. Ich erstelle keine Inhalte, die erfundene Bewertungen oder Erfahrungsberichte als echt darstellen.
13 / KI-Avatar
(1) Einen KI-Avatar einer Person erstelle ich nur mit deren ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung. (2) Der Avatar wird ausschließlich für die vereinbarten Inhalte des Kunden genutzt. (3) Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Folgen für bereits veröffentlichte Inhalte richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der konkret erteilten Einwilligung. (4) Nach Vertragsende lösche ich Aufnahmen und Avatar-Daten innerhalb von 30 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
14 / Gewährleistung
(1) Beanstandungen sollen zeitnah in Textform mitgeteilt werden. Eine zusätzliche Ausschlussfrist für gesetzliche Mängelrechte wird hiermit nicht eingeführt. (2) Bei berechtigten Mängeln bessere ich nach. Schlägt dies zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern.
15 / Haftung
(1) Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Die Verantwortung für vom Kunden bereitgestellte Angaben und meine eigenen gesetzlichen Prüf- und Leistungspflichten bleiben bestehen.
16 / Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende. (2) Verarbeite ich personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
17 / Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand ist Dortmund, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (3) Änderungen bedürfen der Textform. (4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.